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Zentrale Orte

Zentrale Orte sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in Sachsen-Anhalt. Die Ober-, Mittel- und Grundzentren nehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben in der Region und vor Ort wahr. Sie werden von der Landesregierung städtebaulich entwickelt und im Sinne einer nachhaltigen Raumordnung gestärkt.

Zentrale Orte sichern die Daseinsvorsorge

Zentrale Orte übernehmen wirtschaftliche, soziale, wissenschaftliche und kulturelle Aufgaben, die über ihren eigenen örtlichen Bedarf hinausgehen. Es wird dabei unterschieden zwischen dem spezialisierten höheren Bedarf, wie dem Besuch des Theaters, dem gehobenen Bedarf, wozu das Vorhandensein einer Fachschule oder eines Gymnasiums gehört, und dem Grundbedarf, wie etwa die Existenz einer Sekundarschule oder einer Arztpraxis. Diese Versorgungsfunktion sollen die Zentralen Orte sowohl für die eigene Bevölkerung als auch die Bevölkerung in einem bestimmten Einzugsbereich erfüllen. Dies erfordert unter anderem eine gute Erreichbarkeit der Zentralen Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit die Zentralen Orte ihren Aufgaben gerecht werden können, werden diese gezielt ausgebaut und entwickelt. Hauptanliegen ist es, die Bürger in jedem Teil des Landes gleichwertig zu versorgen.

In Sachsen-Anhalt werden drei Stufen von Zentralen Orten unterschieden:

  1. Oberzentren
  2. Mittelzentren
  3. Grundzentren

Die Festlegung eines Zentralen Ortes erfolgt nach der Einwohnerzahl im Verflechtungsbereich und in der Gemeinde selbst, der Ausstattung mit bestimmten Versorgungseinrichtungen, der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bedeutung als Arbeitsstandort.

Oberzentren

Im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt sind als Oberzentren die Orte Dessau, Halle und Magdeburg festgelegt. Als Oberzentren sollen sie über die Einrichtungen verfügen, die den spezialisierten höheren Bedarf der Bevölkerung ihres Einzugsbereiches abdecken. Dazu gehören unter anderem Hochschulen, Theater, Museen, Sportstadien, Einkaufszentren, Bundesautobahnanschluss oder Spezialkrankenhäuser.

Mittel- und Grundzentren

Als Mittelzentren sind im Landesentwicklungsplan 22 Städte ausgewiesen. Es handelt sich dabei um jetzige und ehemalige Kreisstädte des Landes. Diese Städte haben über ihre Einrichtungen den so genannten gehobenen Bedarf abzudecken und sollen über Einrichtungen wie Fachschulen, Gymnasien, Kreisverwaltung, Sportplätze, Verbrauchermärkte und Krankenhäuser verfügen.

Die Grundzentren werden in den Regionalen Entwicklungsplänen festgelegt. Ein Grundzentrum soll in der Regel mindestens 3.000 Einwohner haben. Aufgabe der Grundzentren ist es, den Grundbedarf für die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Typische Versorgungseinrichtungen sind Sekundarschule, Gemeindeverwaltung, Handelseinrichtungen bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, Ärzte und Apotheken