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Raumordnung und Landesentwicklung in Sachsen-Anhalt

Räumliche Planung gibt es in Deutschland auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Regionen sowie auf Gemeindeebene. Sie umfasst die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung sowie die kommunale Bauleitplanung.

Landesentwicklungsbehörden

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales ist die oberste Landesentwicklungsbehörde in Sachsen-Anhalt. In den Aufgabenbereich des Ministeriums fällt unter anderem:

  • die Aufstellung des Landesentwicklungsplans,
  • die Durchführung von Raumordnungsverfahren,
  • Entscheidungen über Zielabweichungsverfahren innerhalb der Raumordnung die Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit,
  • die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Bundesländern bei der Bundesraumordnung und der europäischen Raumordnung sowie
  • die Unterstützung und Beteiligung an transnationalen Projekten (INTERREG).

Darüber hinaus nimmt das Ministerium die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Landesentwicklungsbehörden sowie die Rechtsaufsicht über die Regionalen Planungsgemeinschaften wahr. Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen die unteren Landesentwicklungsbehörden. Zu ihren Aufgaben zählen die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren, die Durchführung von Raumordnungsverfahren, soweit sie vom Ministerium übertragen wurden, die Raumbeobachtung sowie die Beratung über Erfordernisse der Raumordnung.

Die Regionalen Planungsgemeinschaften zeichnen unter anderem für die Regionalen Entwicklungspläne und sowie die Teilgebietsentwicklungspläne verantwortlich. In Sachsen-Anhalt gibt es fünf Regionale Planungsgesellschaften. Sie sind in den Regionen Altmark, Halle, Magdeburg, Harz und Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg aktiv.

Raumordnungskataster und Raumbeobachtung

Das Landesverwaltungsamt führt ein Raumordnungskataster. Der Kataster ist ein Informationssystem, in dem raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen verzeichnet sind. Auf der Grundlage der Eintragungen im Raumordnungskataster ist zu erkennen, ob neue Planungen mit bereits bestehenden konkurrieren oder diesen entgegenstehen. Jeder Bürger, Unternehmer, Verband oder Verein kann bei raumbedeutsamen Fragen und Vorhaben beim Landesverwaltungsamt Auskünfte einholen, sich informieren und beraten lassen.

Die Raumbeobachtung ist eine wichtige Grundlage für die Aufstellung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Raumbedeutsame Ereignisse und Entwicklungen, wie etwa die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt, werden fortlaufend vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, dem Landesverwaltungsamt sowie von den Regionalen Planungsgemeinschaften erfasst und bewertet. Eine wichtige Arbeitsgrundlage bildet dafür das vom Ministerium geführte Amtliche Raumordnungs-Informationssystem (ARIS).

Amtliches Raumordnungs-Informationssystem

Das Amtliche Raumordnungs-Informationssystem ist ein webbasiertes Datenportal des Landes Sachsen-Anhalt. Es bündelt Daten der Landesentwicklung und vernetzt das Raumordnungskataster, den Landesentwicklungsplan, Bauleitpläne sowie Daten zur Bevölkerungsentwicklung.

Zum Amtlichen Raumordnungs-Informationssystem

Daseinsvorsorge

Sei es der Bau einer Industrieanlage, die Errichtung von Windkraftanlagen oder die Entwicklung von Tagebaurestlöchern zu Erholungsgebieten, räumliche Veränderungen sind häufig und bedürfen der Abstimmung. Diese Aufgabe nimmt die Raumordnung wahr. Sie sorgt dafür, dass es zwischen den einzelnen Aktivitäten nicht zu Konflikten und darüber hinaus zur Beeinträchtigung der Lebensumwelt kommt. Die Raumordnung sorgt für optimale Entwicklung des Landes und seiner Teilräume und schafft damit die Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen in Sachsen-Anhalt.

Raumordnung befasst sich mit der Aufstellung von überörtlichen Raumordnungsplänen. Ihre Entwicklungsvorstellungen und Ziele beziehen sich auf einen räumlichen Bereich, der über den innerörtlichen Teil einer Gemeinde hinausgeht. Raumordnung ist eine fachübergreifende Aufgabe. Sie ist querschnittsorientiert und interdisziplinär.

Zu den grundlegenden Aufgaben der Raumordnung zählt die staatliche gestützte Daseinsvorsorge. Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind zum Beispiel die öffentlich nutzbare Verkehrsinfrastruktur, der öffentliche Personennahverkehr, die Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, die Müll- und Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Krankenhäuser. Die Raumordnung hat die Aufgabe, die planerischen Voraussetzungen für eine gleichwertige Versorgung mit diesen Einrichtungen und Dienstleistungen in allen Teilräumen des Landes zu schaffen. Raumordnungspläne gibt es in Sachsen-Anhalt auf der Ebene des Landes, auf regionaler Ebene sowie für bestimmte Teilräume.

Förderprogramm: Sachsen-Anhalt REGIO

Mit Sachsen-Anhalt REGIO hat die Landesregierung bereits 2012 ein Programm zur Förderung der Regionalentwicklung aufgelegt. Mit dem Programm werden vor allem kommunale und gesellschaftliche Akteure bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützt, die zur Stärkung und Entwicklung der Regionen beitragen.

Weitere Informationen zum Programm sowie zur Antragsstellung finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Landesentwicklungsplan und Regionale Entwicklungspläne

Der Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (LEP) ist der Raumordnungsplan für das Gesamtgebiet des Landes Sachsen-Anhalt. Er wird von der obersten Landesbehörde, dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales, aufgestellt und von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Der Landesentwicklungsplan stellt ein übergeordnetes, überörtliches und fachübergreifendes Konzept zur räumlichen Gesamtentwicklung des Landes dar und beinhaltet die landesbedeutsamen Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Der Landesentwicklungsplan weist Zentrale Orte in den Kategorien Ober- Mittel- und Grundzentren aus.

Ein regionaler Entwicklungsplan (REP) ist ein Raumordnungsplan für eine Planungsregion. In Sachsen-Anhalt gibt es fünf Planungsregionen. Dies sind die Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Harz und Magdeburg. Die Aufstellung des Regionalen Entwicklungsplans für die benannten Regionen ist Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaften, einem Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte in der jeweiligen Region. Die regionalen Entwicklungspläne bauen auf dem Landesentwicklungsplan auf und konkretisieren ihn räumlich.

Regionale Teilgebietsentwicklungspläne

Gemäß Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) sind für Gebiete, in denen Braunkohleaufschluss- oder -abschlussverfahren durchgeführt werden sollen, Regionale Teilgebietsentwicklungspläne als Teilregionalpläne aufzustellen. Die Planungsräume für Regionale Teilgebietsentwicklungspläne werden durch die oberste Landesentwicklungsbehörde in Abstimmung mit der Regionalen Planungsgemeinschaft festgelegt.

Regionale Teilgebietsentwicklungspläne legen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die für eine geordnete Braunkohlen- und Sanierungsplanung erforderlich sind. Das sind insbesondere Festlegungen zu Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, zu Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, zu erforderlichen Umsiedlungen und zur Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft.