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Wohn­raum­för­de­rung

+++ Hin­weis +++

Die För­der­richt­li­ni­en zum selbst ge­nutz­ten Wohn­ei­gen­tum sowie die Miet­woh­nungs­bau­richt­li­ni­en be­fin­den sich der­zeit in Über­ar­bei­tung. Eine För­de­rung ist nach der Über­ar­bei­tung wie­der mög­lich.

Das Land Sachsen-​Anhalt un­ter­stützt den Er­werb, den Neu­bau und die Sa­nie­rung von Wohn­raum. Hier­für ste­hen ver­schie­de­ne staat­li­che För­der­pro­gram­me zur Ver­fü­gung - ein Über­blick.

So­zia­ler Woh­nungs­bau

Mit dem am 4. April 2019 in Kraft ge­tre­te­nen Ar­ti­kel 104d des Grund­ge­set­zes (GG) hat der Bund die Mög­lich­keit er­hal­ten, den Län­dern zweck­ge­bun­de­ne Fi­nanzhilfen für ge­samt­staat­lich be­deut­sa­me In­ves­ti­tio­nen der Län­der und Ge­meinden (Ge­mein­de­ver­bän­de) im Be­reich des so­zia­len Woh­nungs­baus zu ge­währen. Die Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­run­gen wer­den jähr­lich ab­ge­schlos­sen.

Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung über den so­zia­len Woh­nungs­bau im Pro­gramm­jahr 2024 (VV So­zia­ler Woh­nungs­bau 2024)

Neben der klas­si­schen Wohn­raum­för­de­rung be­tei­ligt sich der Bund auch mit Fi­nanz­hil­fen an von den Län­dern ge­för­der­ten In­ves­ti­tio­nen für stu­den­ti­sches Woh­nen und das Woh­nen für Aus­zu­bil­den­de als Teil­be­reich des so­zia­len Woh­nungs­baus. Diese Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­run­gen wer­den eben­falls jähr­lich ge­schlos­sen.

Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung über die Ge­wäh­rung von Fi­nanz­hil­fen des Bun­des für stu­den­ti­sches Woh­nen und das Woh­nen für Aus­zu­bil­den­de 2024 (VV Jun­ges Woh­nen)

Die Um­set­zung der Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­run­gen er­folgt im Rah­men von Richt­li­ni­en zur so­zia­len Wohn­raum­för­de­rung.

Richt­li­ni­en Jun­ges Woh­nen und Woh­nen für Aus­zu­bil­den­de

Ziel der För­de­rung ist die Wohn­raum­ver­sor­gung von Stu­die­ren­den und Aus­zu­bil­den­den, die sich ins­be­son­de­re auf­grund ihres Ein­kom­mens nach Maß­ga­be lan­des­recht­li­cher Be­stim­mun­gen am Markt nicht an­ge­mes­sen mit Wohn­raum ver­sor­gen kön­nen und auf Un­ter­stüt­zung an­ge­wie­sen sind.

Ge­för­dert wer­den

  • der Neu-, Umbau oder die Er­wei­te­rung, ein­schließ­lich des erst­ma­li­gen Er­werbs von Wohn­heim­plät­zen in­ner­halb von zwei Jah­ren nach Fer­tig­stel­lung und
  • die Mo­der­ni­sie­rung von Wohn­heim­plät­zen ein­schließ­lich Ge­mein­schafts­räu­men im Sinne von § 555b des Bür­ger­li­chen Ge­setz­bu­ches.

Die För­de­rung in Form von Zu­schüs­sen be­trägt je Wohn­heim­platz bis zu 60 von Hun­dert der zu­wen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben, höchs­tens 120.000 Euro. Bei der Nach­rüs­tung eines Auf­zugs be­trägt die För­de­rung je Wohn­heim­platz höchs­tens 10.000 Euro.

Für den ers­ten Pro­jekt­zeit­raum, der bis 2028 reicht, wer­den ins­ge­samt rund 15,7 Mil­lio­nen Euro an För­der­mit­teln für den Bau, die Er­wei­te­rung, den Neu­bau sowie die Mo­der­ni­sie­rung von Wohn­heim­plät­zen für Stu­die­ren­de und Aus­zu­bil­den­de zur Ver­fü­gung ge­stellt. Mehr als 12 Mil­lio­nen Euro davon steu­ert der Bund für das Son­der­pro­gramm „Jun­ges Woh­nen“ bei.

Zum För­der­pro­gramm "Jun­ges Woh­nen"

Richt­li­ni­en zur För­de­rung des bar­rie­re­ar­men Zu­gangs von Wohn­ein­hei­ten durch den An- und Ein­bau von Auf­zugs­an­la­gen

Mit dem Ziel einen wich­ti­gen Bei­trag für be­darfs­ge­rech­ten Wohn­raum für alle Ge­ne­ra­tio­nen zu schaf­fen, un­ter­stützt das Land Sachsen-​Anhalt mit dem Auf­zugs­pro­gramm 2024 den An- und Ein­bau von Auf­zugs­an­la­gen mit zwei Mil­lio­nen Euro.

Die För­de­rung rich­tet sich an Ei­gen­tü­mer von im Land Sachsen-​Anhalt ge­le­ge­nem Wohn­raum und be­trägt 50 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben. Sie ist auf den Höchst­be­trag von 10.000 Euro je Woh­nung be­grenzt. Sie darf einen Ge­samt­be­trag von 120.000 Euro je Auf­zug nicht über­stei­gen.

Die Zu­wen­dung setzt vor­aus, dass die ge­för­der­ten Wohn­ein­hei­ten einer Miet­preis­bin­dung un­ter­lie­gen.

Zum Auf­zugs­pro­gramm 2024

Richt­li­ni­en zur Mo­der­ni­sie­rung und In­stand­set­zung von Wohn­raum

Mit dem Ziel der Her­stel­lung gleich­wer­ti­ger Le­bens­ver­hält­nis­se in Sachsen-​Anhalt wer­den Haus­hal­te, die sich auf­grund ihres Ein­kom­mens am Markt nicht an­ge­mes­sen mit Wohn­raum ver­sor­gen kön­nen un­ter­stützt.

Fi­nan­zi­ell ge­för­dert wer­den Modernisierungs-​ und In­stand­set­zungs­maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den in Sachsen-​Anhalt mit min­des­tens drei Woh­nun­gen. Neben der Ge­braucht­wert­ver­bes­se­rung der Woh­nun­gen wer­den unter an­de­rem Maß­nah­men zur en­er­ge­ti­schen Sa­nie­rung sowie die Her­stel­lung von bar­rie­re­frei­en Zu­gän­gen zu den Ge­bäu­den und zu den Woh­nun­gen im Rah­men der För­de­rung un­ter­stützt.

Die Woh­nun­gen un­ter­lie­gen nach der Mo­der­ni­sie­rung und In­stand­set­zung einer Mietpreis-​ und Be­le­gungs­bin­dung. Das heißt, die Woh­nun­gen dür­fen nur an Per­so­nen mit einem Wohn­be­rech­ti­gungs­schein ver­ge­ben wer­den.

För­der­pro­gramm Sachsen-​Anhalt MO­DERN

Au­ßer­halb der so­zia­len Wohn­raum­för­de­rung steht zur Wohn­raum­mo­der­ni­sie­rung das För­der­pro­gramm För­der­pro­gramm Sachsen-​Anhalt MO­DERN zur Ver­fü­gung. Das För­der­pro­gramm zur en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten und al­ters­ge­rech­ten Wohn­raum­mo­der­ni­sie­rung rich­tet sich an Trä­ger von In­ves­ti­tio­nen an selbst­ge­nutz­ten und ver­mie­te­ten Wohn­ge­bäu­den sowie an bis­her nicht woh­nungs­wirt­schaft­lich ge­nutz­ten Ge­bäu­den, die zu Wohn­raum um­ge­nutzt wer­den. Unter den Aspek­ten des al­ters­ge­rech­ten Um­bau­ens, ins­be­son­de­re des Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­woh­nens und der Bar­rie­re­frei­heit, sowie des Kli­ma­schut­zes.

Spe­zi­ell für En­er­gie­ein­spa­rung und der Min­de­rung des CO2-​Ausstoßes bie­tet die In­ves­ti­ti­ons­bank Sachsen-​Anhalt zins­güns­ti­ge Dar­le­hen zur lang­fris­ti­gen Fi­nan­zie­rung von Maß­nah­men an selbst­ge­nutz­ten oder ver­mie­te­ten Wohn­ge­bäu­den an. Das För­der­pro­gramm dient der Schlie­ßung von Fi­nan­zie­rungs­lü­cken für die In­ves­to­ren, denen die Haus­bank die Ver­ga­be von Dar­le­hen zur Um­set­zung der ge­nann­ten Maß­nah­men au­ßer­halb von Bo­ni­täts­grün­den ver­wehrt.

An wen muss ich mich wen­den?

Bei allen ge­nann­ten För­der­mög­lich­kei­ten ist das För­der­be­ra­tungs­zen­trum der In­ves­ti­ti­ons­bank Sachsen-​Anhalt Ihr An­sprech­part­ner vor Ort. Dort wer­den Sie be­ra­ten und un­ter­stützt bei der Wahl der ge­eig­ne­ten Fi­nan­zie­rungs­stra­te­gie.

An­trags­for­mu­la­re zum Down­load, Check­lis­ten bei­zu­brin­gen­der Un­ter­la­gen und wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­ti­ons­blät­ter zu den ein­zel­nen Woh­nungs­bau­för­der­pro­gram­men fin­den Sie auf den In­ter­net­sei­ten der In­ves­ti­ti­ons­bank Sachsen-​Anhalt.

Sie er­rei­chen die In­ves­ti­ti­ons­bank unter fol­gen­der Web­adres­se:

www.ib-​sachsen-anhalt.de