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Fachministerkonferenzen

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales vertritt Sachsen-Anhalt in der Bauministerkonferenz, der Ministerkonferenz für Raumordnung und der Verkehrsministerkonferenz.

Bauministerkonferenz

Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft (IS ARGEBAU) der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister/ Senatorinnen und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Das Gremium tagt einmal im Jahr. Die für das Bauwesen zuständige Bundesministerin nimmt regelmäßig an diesen Treffen teil.

Die Bauministerkonferenz erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab. Eine der wichtigsten Aufgaben der Bauministerkonferenz ist es, für einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder im Bereich des Wohnungswesens, des Bauwesens und des Städtebaus sowie für deren einheitlichen Vollzug zu sorgen.

Die Bauministerkonferenz stimmt sich zum Beispiel über eine Musterbauordnung ab, welche die Grundlage für die in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegenden Landesbauordnungen darstellt.

Ministerkonferenz für Raumordnung

In der jährlich tagenden Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) stimmen sich Bund und Länder in Fragen der Raumordnung ab. Die MKRO setzt sich aus den für die Landesplanung zuständigen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren sowie der für Raumordnung zuständigen Bundesministerin zusammen.

Die MKRO befasst sich mit grundsätzlichen Fragen der Raumordnung und Raumentwicklung. Die Positionen, die in diesem Gremium erörtert werden, haben einen hohen politischen Stellenwert und tragen wesentlich zu einem einheitlichen, raumordnerischen Grundverständnis innerhalb Deutschlands bei.

Verkehrsministerkonferenz

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) ist ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit der Länder untereinander. Mitglieder der VMK, die in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammenkommt, sind Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der 16 Bundesländer. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient sie dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Beschlüssen festzuschreiben.

Ziel der VMK ist es, diejenigen verkehrspolitischen Themen zu erörtern und einer Lösung zuzuführen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind. Die Konferenz befasst sich mit sämtlichen verkehrspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Jedes Land kann Themen zur Beratung anmelden.