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Förderung des Alltagsradverkehrs mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“

Auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz und des Haushaltsgesetzes 2020 fördert der Bund im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ in den Jahren 2020 – 2023 kommunale Investitionen in den Alltagsradverkehr. Für Sachsen-Anhalt stehen rund 37,84 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung, die bis 2023 umgesetzt werden können. Der Regelfördersatz beträgt in Sachsen-Anhalt 90 Prozent. Die Antragstellung erfolgt beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 36.3 – Radverkehrskoordination.

Die Fördermittel der Richtlinie sind ausgeschöpft. Es können derzeit keine weiteren Anträge bewilligt werden (Stand: Dezember 2022). Der Bund plant, die Laufzeit des Sonderprogramms Stadt und Land bis 2028 zu verlängern. Wir informieren umgehend an dieser Stelle, sobald wieder Anträge gestellt werden können.

Gefördert werden:

  • der Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen für den Alltagsradverkehr,
  • der Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  • betriebliche Maßnahmen, wie die Optimierung des Verkehrsflusses oder die Koordinierung aufeinander folgender Lichtsignalanlagen für den Radverkehr und getrennte Ampelphasen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr und
  • die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, soweit das Konzept eine erforderliche Grundlage für die Umsetzung einer daraus folgenden investiven Maßnahme ist.

Zu beachten sind die Fördervoraussetzungen.

Förderberechtigt sind alle Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Referat "Verkehrsstrategie, Alternative Mobilitätskonzepte"
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

E-Mail: radverkehrskoordination-mid(at)sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Antragsformulare und Hinweise