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Förderung des Alltagsradverkehrs mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“

Auf der Grundlage des Artikels 104 b Grundgesetz und des Haushaltsgesetzes 2020 fördert der Bund im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ in den Jahren 2020 – 2028 kommunale Investitionen in den Alltagsradverkehr. Für Sachsen-Anhalt stellt der Bund insgesamt rund 67,8 Millionen Euro Finanzhilfen zur Verfügung. In den Jahren 2024 – 2028 beträgt das Fördervolumen in Sachsen-Anhalt bis zu 6 Millionen Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung erfolgt beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 36.3 – Radverkehrskoordination.

Die Fördermittel für das Jahr 2024 sind bereits ausgeschöpft. Vorliegende Förderanträge aus dem Jahr 2022, die aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel bisher nicht bewilligt werden konnten, haben Vorrang vor neuen Anträgen und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Jahre 2025ff. sukzessive weiter bewilligt.

Städte und Gemeinden im Pendlerraum der Städte können alternativ auch Fördermittel über das EFRE-Förderprogramm „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des EFRE/JTF Programm 2021 - 2027 des Landes Sachsen-Anhalt (EFRE-RL Mobilität)“ beantragen. Für ein Beratungsgespräch kommen Sie gern auf uns zu. Weitere Informationen zum EFRE-Förderprogramm finden Sie hier.

Gefördert werden:

  • der Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen für den Alltagsradverkehr,
  • der Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder,
  • betriebliche Maßnahmen, wie die Optimierung des Verkehrsflusses oder die Koordinierung aufeinander folgender Lichtsignalanlagen für den Radverkehr und getrennte Ampelphasen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr und
  • die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, soweit das Konzept eine erforderliche Grundlage für die Umsetzung einer daraus folgenden investiven Maßnahme ist.

Zu beachten sind die Fördervoraussetzungen.

Förderberechtigt sind alle Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner

Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Referat "Verkehrsstrategie, Alternative Mobilitätskonzepte"
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

E-Mail: radverkehrskoordination-mid(at)sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Antragsformulare und Hinweise

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